In Deutschland gibt es zahlreiche verschiedene Depotanbieter. Im Alltag kommt es deshalb oftmals zu einem Depotübertrag von einem Depotanbieter zu einem anderen. Aber auch innerhalb eines Anbieters selbst kann es zu einem Depotübertrag kommen, beispielsweise wenn ein Gläubigerwechsel vorgenommen wird. Dieser Ratgeber soll dazu dienen, Ihnen die wichtigsten Fragen in Sachen Depotübertragung zu beantworten, unter anderem warum es zu einem Depotübertrag kommen kann und Hinweise darauf geben, was dabei zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis
- Verschiedene Gründe sprechen für einen Depotübertrag
- 1. Depot auswählen: Wählen Sie ihr Aktien-Kaufverhalten und finden Sie das beste Wechselangebot:
- Depotübertrag mit Gläubigerübertragung
- Depotübertrag ohne Gläubigerübertragung
- Wie funktioniert ein Depotübertrag von einem Broker zum anderen?
- Fallen für eine Depotübertrag Kosten an?
- Wie lange dauert der Übertrag von Aktien und Fonds?
- Wie sieht es mit der Veräußerung während des Depotübertrags aus?
- Was muss bei einer Depotübertragung steuerlich berücksichtigt werden?
- Das bisherige Depot behalten – oder vollständig schließen?
- Prämien und höhere Zinsen bei Depotübertragung – Das Kleingedruckte beachten!
- Einen neuen Depotanbieter finden
Verschiedene Gründe sprechen für einen Depotübertrag
Warum es zu einer Depotübertragung kommen kann, dafür gibt es ganz unterschiedliche Gründe:
- Ein Anleger ist nicht mehr mit seinem bisherigen Depotanbieter zufrieden und wechselt zu einem neuen Depotanbieter.
- Ein Anleger nutzt ein Prämienangebot eines neuen Depotanbieters und wechselt mit seinem kompletten Portfolio zu diesem neuen Anbieter. Gründe hierfür können Bonusangebote sein und/oder höhere Tagesgeldzinsen für einen bestimmten Betrag und Zeitraum.
- Der Depotinhaber ist verstorben, das Depot wird im Rahmen der Erbschaft übertragen.
- Durch eine Schenkung wird ein Teil des Depots oder das komplette Depotportfolio an den Beschenkten übertragen.
- Das Depot wird teilweise oder komplett an den Ehepartner oder ein gemeinsames Depot übertragen.
- Das Depot wird an einen weiteren Dritten übertragen, beispielsweise bei einer direkten Veräußerung des Depots bzw. des Depotinhalts.
1. Depot auswählen: Wählen Sie ihr Aktien-Kaufverhalten und finden Sie das beste Wechselangebot:
Broker | Standard | Neukunde | Bonus | ||
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Kosten p.a. | pro Order | Kosten p.a. | |||
1 Die Gesamtkosten p.a. berechnen sich auf Basis der aktuellen Konditionen (Quelle: Preis- Leistungsverzeichnis). Einige Broker berechnen außerdem Börsenplatzgebühren. 2 Gesamtkosten p.a. (Neukunde) + Prämie berechnen sich auf Basis der vom jeweiligen Broker angebotenen Konditionen für Neukunden. Einige Broker berechnen außerdem Börsenplatzgebühren. Alle Angaben ohne Gewähr | |||||
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Risikohinweis: Geld anlegen kann sich finanziell lohnen, aber es ist nicht ohne Risiko. Sie können (einen Teil) Ihre(r) Einlage verlieren.
Depotübertrag mit Gläubigerübertragung
Bei einem Depotübertrag wird unterschieden zwischen einem Übertrag des Depots, bei dem zugleich ein Gläubigerwechsel stattfindet und einem Übertrag ohne Gläubigerwechsel. Beim Übertrag des Depots zu einem anderen Gläubiger, beispielsweise bei einer Erbschaft, einer Schenkung oder aber einer Übertragung an den Ehepartner, gilt es verschiedene Punkte zu beachten.
Bei einem Depotübertrag im Rahmen eine Erbschaft werden die Daten der Anschaffung der im Depot enthaltenen Papiere auf das Depot des Erben übertragen. Die Bank nimmt hierbei keine steuerlichen Abzüge vor, da für diese Art der Depotübertragung keine Abgeltungssteuer anfällt. Es erfolgt lediglich eine Benachrichtigung gemäß des Erbschaftsteuergesetzes.
Ebenfalls nicht der Abgeltungssteuer unterliegen Depotüberträge durch Schenkungen. Die depotführende Bank nimmt hierbei lediglich eine Meldung über den Übertrag an das zuständige Finanzamt. Abgeltungssteuer wird jedoch nicht abgezogen.
Bei einer Übertragung eines Depots an den Ehepartner oder auf ein Gemeinschaftsdepot wird ebenfalls nur eine Meldung an das zuständige Finanzamt gemacht. Die Depotführende Bank bzw. der Broker ziehen hierbei keine Abgeltungssteuer ab.
Erfolgt ein Depotübertrag an einen anderen Dritten, bei dem es sich weder um eine Erbschaft, eine Schenkung oder den Ehepartner handelt, wird die Übertragung des Depots als eine Veräußerung behandelt. Hier wird die Bank möglicherweise den Abzug der Abgeltungssteuer vornehmen. Vorab bei der Bank nachzufragen bzw. dem zuständigen Broker, kann später vor einem Erwachen bewahren.
Depotübertrag ohne Gläubigerübertragung
Ist der bisherige Depotinhaber auch der zukünftige Depotinhaber, wechselt aber zu einem neuen Broker bzw. zu einer neuen Bank mit seinem Depot, wird kein Gläubigerwechsel vorgenommen.
Damit werden bei der Übertragung an den neuen Depotanbieter nur die Daten der Anschaffung des im Depot enthaltenen Wertpapiere weitergegeben. Im Fall einer späteren Fälligkeit oder Veräußerung dienen diese Anschaffungsdaten maßgeblich als Grundlage für die Besteuerung.
Ein Wechsel zu einem neuen Depotanbieter lohnt sich meist dann, wenn dieser bessere Konditionen plus möglicherweise eine attraktive Prämie anbietet. Allein aufgrund einer Prämienzahlung als Neukunde zu einem anderen Anbieter für Wertpapierdepots zu wechseln, lohnt sich hingegen nicht immer. Hierbei sollte gut gerechnet werden, ob die Prämie plus sämtliche Kosten für das Depot wie Depotführung und Orderkosten, lohnenswerter ist als die Kosten für das bisherige Depot.
Wie funktioniert ein Depotübertrag von einem Broker zum anderen?
Heutzutage ein Depot zu übertragen, ist eine einfache Sache. Dazu reicht es normalerweise aus bei einem neuen Depotanbieter bzw. bei einem bisherigen, wenn das Depot auf einen anderen Gläubiger übertragen wird, ein entsprechend ausgefülltes Depotübertragsformular einzureichen.
Die Bank bzw. der Broker kümmern sich dann in der Regel selbst um die Übertragung des Depots. Dazu kommt auch die Kündigung des bisherigen Depots, wenn dies auf Wunsch komplett geschlossen werden soll. Die Wertpapier, die im alten Depot enthalten sind, werden dann auf das neue Depot übertragen.
Fallen für eine Depotübertrag Kosten an?
Für einen Depotwechsel dürfen innerhalb von Deutschland keine Gebühren durch die Banken bzw. Broker verlangt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren entschieden, niedergelegt sind die Entscheidungen zu den Kosten zum Depotübertrag in den Az. XI ZR 200/03 und Az. XI ZR 49/04 des BGH.
Lagern die Aktien und Papiere, die übertragen werden sollen, hingegen in einem Depot außerhalb von Deutschland, können Gebühren für die Depotübertragung entstehen. Hierzu kann die Bank, die das bisherige Depot führt, Auskunft geben.
Wie lange dauert der Übertrag von Aktien und Fonds?
Die Übertragung des Portfolios eines Depots auf ein anderes ist normalerweise innerhalb von ein bis zwei Wochen durchgeführt. Länger dauert es im Normalfall nur dann, wenn die zu übertragenden Aktien und Fonds im Ausland lagern und auf das deutsche Depot übertragen werden.
Wie sieht es mit der Veräußerung während des Depotübertrags aus?
In der Zeit, in welcher das Portfolio vom bisherigen Depot auf das neue Depot übertragen wird, ist keine Veräußerung der Aktien und Fonds möglich. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: im Zeitraum des Depotübertrags kann nicht über die darin enthaltenen Papiere verfügt werden seitens des Depotinhabers.
Anteilsbruchstücke können übrigens dabei nicht übertragen werden auf ein neues Depot. Hier erfolgt der Verkauf durch die Bank bzw. den Broker, wo das bisherige Depot geführt wurde. Der Verkaufserlös wird dann überwiesen auf das vom Depotinhaber angegebene Referenzkonto.
Was muss bei einer Depotübertragung steuerlich berücksichtigt werden?
Wie bereits oben angeführt, ist das Thema steuerliche Berücksichtigung eines Depotübertrags je nach Art des Wechsels zu betrachten. Bei einem reinen Depotwechsel ohne zugleich Gläubigerwechsel, werden die Ankaufsdaten der Wertpapiere an die neue Bank weitergegeben, damit diese die Daten später im Rahmen der steuerlichen Betrachtung verwerten kann.
Wird ein Gläubigerwechsel vorgenommen, und nicht nur ein reiner Depotwechsel durch den gleichen Inhaber von einem Depotanbieter zu einem anderen, fällt normalerweise nur dann Abgeltungssteuer an, wenn der Depotinhalt selbst veräußert wird. Bei einer Schenkung, einer Erbschaft und einer Übertragung des Depots an den Ehepartner (oder auf ein Gemeinschaftsdepot), wird zwar Meldung an das zuständige Finanzamt gemacht, ein Abzug von Abgeltungssteuer durch die Bank oder den Broker erfolgt hingegen nicht.
Das bisherige Depot behalten – oder vollständig schließen?
Ein Depotübertrag bedeutet nicht automatisch auch zugleich, dass das bisherige Depot geschlossen wird. Dies geschieht nur dann, wenn nicht nur das Portfolio des Wertpapierdepots auf ein neues Depot übertragen wird, sondern das bisherige zugleich gekündigt und daraufhin vollständig geschlossen wird.
Nun stellt sich natürlich die Frage, welche der beiden Möglichkeiten mehr Sinn macht für den Depotinhaber. Da keine automatische Auflösung erfolgt, bleibt das alte Depot weiter bestehen. Bei einer Kündigung hingegen wird das Depot komplet aufgelöst und danach geschlossen.
Ein offen halten des bisherigen Depots macht meist nur dann einen Sinn für den Anleger, wenn er dort noch Papiere behalten möchte, und das Wertpapierdepot zugleich günstig in der Unterhaltung ist. Beispielsweise weil keine Depotführungsgebühren anfallen. Bei Prämienaktionen, die von verschiedenen Depotanbietern in Deutschland angeboten werden, ist es hingegen oft erforderlich, einen kompletten Übertrag des bisherigen Depots durchzuführen, und dieses danach zu schließen, um die angepriesene Prämie überhaupt zu erhalten. Hierzu ist es wichtig, die Teilnahmebedingungen solcher Depotaktionen gründlich durchzulesen.
Prämien und höhere Zinsen bei Depotübertragung – Das Kleingedruckte beachten!
In Deutschland werben verschiedene Banken und Broker damit, dass es beim Depotübertrag eine Prämie, beispielsweise in Form einer Geldprämie, in Form von Orderguthaben und/oder deutlich höhere Tagesgeldzinsen als derzeit am Markt üblich, gibt. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob sich solche Neukundenaktionen wirklich immer lohnen.
Dies kann jedoch nicht pauschal gesagt werden, sondern muss immer im Einzelfall betrachtet werden. Dabei kommt es unter anderem darauf an, wie der Anleger selbst tradet. Will er nur ein Depot für seine Aktien und Fonds haben, die er halten möchte? Oder handelt er häufig, ist damit ein Vieltrader und erhält dafür von dem einen oder anderen Depotanbieter nochmal gesonderte Konditionen?
Eine Prämie allein hingegen sollte nicht unbedingt ausreichen für den Wechsel bzw. den Übertrag des Depots. Denn wechselt man aufgrund einer Prämie, die Kosten für das Depot selbst aber und die Ordergebühren liegen höher als beim bisherigen Depot. Ist die Prämie schnell verwirkt, und man hat als Anleger ein teureres Depot an der Backe und zahlt somit drauf.
Einen neuen Depotanbieter finden
Ein Depotwechsel aufgrund eigenen Wunsches ohne zugleich einen Gläubigerwechsel vorzunehmen, hat oft einen Grund: der Anleger ist unzufrieden damit, wie es bei seinem bisherigen Depotanbieter läuft. Dies können zu hohe Depotführungsgebühren sein, dies können zu hohe Orderkosten sein, dies kann ein schlechter Service sein, welcher den Anleger wegtreibt von der bisherigen Bank oder dem Broker. Oder aber der bisherige Depotanbieter bietet keine besonderen Konditionen bzw. Rabatte für Vieltrader an, der Anleger möchte jedoch auf günstige Weise seine Kauf- und Verkaufsaktivitäten erweitern.
Einen neuen Depotanbieter zu finden, ist dank verschiedener Brokervergleiche inzwischen eine einfache Sache geworden. Gute Vergleichsrechner für Wertpapierdepots zeigen schnell, wie hoch die Kosten für die relevanten Punkte wie die Depotführung, das Kaufen und Verkaufen von Aktien und Fonds sind, und ob es Aktion für Vieltrader und/oder Prämien für Neukunden gibt.
Bevor ein neuer Depotanbieter gesucht wird, sollten sich Anleger jedoch in Ruhe überlegen, was ihnen an einem Depot besonders wichtig ist, und was an Konditionen unter den Tisch fallen gelassen werden kann, da diese in ihrem Fall keine Relevanz haben. Steht dann ein Konzept für das gewünschte neue Depot, kann die Suche mit einem Depotrechner zügig durchgeführt und zeitnah ein neuer Anbieter für das eigene Depotportfolio gefunden werden.
Broker | Standard | Neukunde | Bonus | |||
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Kosten p.a. | pro Order | Kosten p.a. | ||||
1 Die Gesamtkosten p.a. berechnen sich auf Basis der aktuellen Konditionen (Quelle: Preis- Leistungsverzeichnis). Einige Broker berechnen außerdem Börsenplatzgebühren. 2 Gesamtkosten p.a. (Neukunde) + Prämie berechnen sich auf Basis der vom jeweiligen Broker angebotenen Konditionen für Neukunden. Einige Broker berechnen außerdem Börsenplatzgebühren. Alle Angaben ohne Gewähr | ||||||
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223,00 €495,00 €139,20 € | 8,03 €7,40 €11,15 € | 160,50 €370,00 €89,20 € | [+] | Mehr Details » | Zum Broker » | |
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