Funktionsweise, Chancen und Risiken von Genussscheinen
Ergebnis des in den letzten Monaten des Jahres 2008 durchgängig andauernden Kursabfalls waren analog steigende Renditen bei Genüssen. Etwa bei den LBBW- und Bertelsmann-Genüssen lagen die Renditen jeweils bei rund neun Prozent per annum. Ausschlaggebend dafür ist, dass Genussscheine eine Anlagemischform aus Anleihe und Aktie sind.
Das anteilig größte Emissionsvolumen von Genussscheinen entfällt traditionell auf deutsche Banken und Sparkassen. Von Unternehmen und Banken, die Genussscheine ausgeben, werden die Einnahmen als Eigenkapital gebucht, emittierte Anleihen dagegen müssen als Fremdkapital ausgewiesen werden. Für die Investition in Genüsse werden Anleger prämiert. Meisten erfolgt dies durch einen festen Zinskupon auf den Nennwert eines Genussscheins.
Mangels gesetzlicher Vorgaben werden die Rechte der Genussrechtsinhaber durch vertragliche Vereinbarungen in den Genussrechtsbedingungen begründet; eine Prüfung der Genussbedingungen vor Erwerb ist daher zwingend erforderlich.
Erwirbt man Scheine, bei denen die Ausschüttung von der Höhe der vom Emittenten gezahlten Dividende oder dessen Gewinnentwicklung abhängt, muss man sich des Risikos bewusst sein, dass wenn ein Unternehmen keinen Gewinn erwirtschaftet, auch meist die Ausschüttung entfällt. Beim Ausbleiben der Dividende, kann auch der Kupon nicht eingelöst werden. Nimmt eine Bank das Rettungspaket der Bundesregierung in Anspruch, wird genau das der Fall sein.
Nach der Unternehmenssteuerreform 2009 gilt für alle ab dem 01.01.2009 erworbenen Genussrechte, die eine Beteiligung am Gewinn- und Liquidationserlös beinhalten, dass Veräußerungsgewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig sind und der Abgeltungssteuer unterliegen.
Allerdings muss sich der Genussrechtsinhaber darüber im Klaren sein, dass durch eine in den Genussrechtsbedingungen durch Rangrücktrittserklärung sichergestellte Nachrangigkeit im Insolvenz- oder Liquidationsfall einen etwaigen Rückzahlungsanspruch erst nach Befriedigung aller Gläubiger geltend machen kann.
Ebenfalls müssen sich Genussscheinkäufer auf stark schwankende Kurse vorbereiten. Allerdings bedeuten gute Geschäfte auch höhere Kurse. Genussscheine werden – im Gegensatz zu Anleihen – „flat“ gehandelt, d. h. es erfolgt keine Stückzinsberechnung. Die Ausschüttungen werden nicht gesondert ausgewiesen, sondern laufen zeitanteilig im Kurs mit auf.
Die in den vergangenen Jahren erfolgten Buchverluste von bis zu 25 Prozent spiegeln die Unsicherheit am Genussscheinmarkt wieder. Da derzeit kaum Scheine ausgegeben werden, ist der Markt sehr illiquide. Sollte das Vertrauen der Anleger in Genussscheine wieder steigen, sind nach Aussagen von Experten Kurssprünge in zweistelliger Prozenthöhe vorstellbar.
Genussscheine können Sie entweder über Ihre Hausbank oder jedes beliebige Wertpapierdepot erwerben. Eine Auswahl empfehlenswerter Broker, bei denen Sie ein solches Depot eröffnen können, finden Sie in unserem folgenden Vergleich: