Unter einem Wertpapier versteht man eine Urkunde, die bestimmte Rechte an einem Unternehmen verbrieft. Zur Geltendmachung dieser Rechte ist in Deutschland der Besitz der Wertpapiere notwendig.
Das Schweizer Obligationenrecht definiert den Begriff Wertpapier sehr anschaulich:
„Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann“ (Obligationenrecht, Art. 965).
Man unterscheidet verschiedene Arten von Wertpapieren. So z.B. Aktien, Anleihen, Optionen etc. Näheres dazu erfahren Sie in unserem Börsenlexikon.
Wertpapiere bestehen im Allgemeinen aus
- einem Mantel, sprich der Urkunde bzw. dem Wertpapier an sich
- einem Bogen, bei welchem es sich um mehrere nummerierte Abschnitte handelt, die als Kupons bezeichnet werden. Gegen Abgabe eines solchen Kupons bei einem Kreditinstitut können die im Wertpapier verbrieften Rechte wie z.B. die Zahlung von Dividende oder der Bezug neuer Aktien geltend gemacht werden.
- einem Erneuerungsschein, gegen dessen Abgabe der Inhaber des Wertpapiers einen neuen Bogen erhält wenn z.B. die Kupons des alten Bogens aufgebraucht sind.
In früheren Jahren wurden die Wertpapiere dem Inhaber noch physisch ausgehändigt und er musste z.B. für Dividendenzahlungen die entsprechenden Kupons bei seiner Bank einreichen.
Heutzutage erfolgt die Hinterlegung der Wertpapiere zentral und die gesamte Abwicklung der Transaktionen inkl. Dividendenzahlungen, Bezüge neuer Aktien etc. wird bargeldlos über ein sogenanntes Wertpapierdepot vorgenommen.
Für den deutschen Börsenhandel wurden Wertpapiere früher mit einer sechsstelligen Kennnummer, der sogenannten Wertpapierkennnummer (WKN) ausgestattet. Diese WKN wurde am 22.04.2003 durch die sogenannte ISIN (International Securities Identification Number) abgelöst. Die ISIN besteht aus einer Kombination von insgesamt zwölf Ziffern und/oder Buchstaben und dient zur einwandfreien Identifizierung der Wertpapiere im nationalen und internationalen Handel.