Als Versorgungslücke bezeichnet man die Differenz zwischen dem im Ruhestand benötigten bzw. gewünschten Einkommen und den zu erwartenden Einnahmen aus gesetzlicher Rentenversicherung und bereits bestehenden privaten oder betrieblichen Maßnahmen zur Altersvorsorge.
Die Ermittlung dieser Versorgungslücke ist der wichtigste Schritt zur Ermittlung des Kapitalbedarfs, der zu ihrer Schließung benötigt wird.
Nur wenn die tatsächliche Versorgungslücke bekannt ist, kann der zum Aufbau des benötigten Kapitals erforderliche Sparbetrag ermittelt werden.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie Sie selbst mit einfachen Mitteln Ihre persönliche Versorgungslücke berechnen können und welchen Kapitalbedarf Sie zu deren Schließung bis zum Renteneintritt benötigen.
Für die Berechnung des Ihnen derzeit zur Verfügung stehenden Vermögens und die Aufstellung eines Vorsorgeplanes benötigen Sie auf jeden Fall:
- Einkommenssteuererklärungen der letzten Jahre
- Auszüge Ihrer Aktiendepots sowie sonstiger Sparpläne und Geldanlagen
- Versicherungspolicen
- Kreditverträge
- Bausparverträge
- Rentenbescheide gesetzlicher und betrieblicher Rentenkassen
- Rentenanspruch aus einer privaten Rentenversicherung
- Bei Immobilienbesitz einen Grundbuchauszug mit Übersicht über Hypotheken, ein Wertgutachten und eine Überschussrechnung für Mieteinnahmen
- Übersicht Ihrer derzeitigen Lebenshaltungskosten
Bei der eigentlichen Berechnung der Versorgungslücke sind besonders zwei Faktoren zu berücksichtigen, die leider allzu oft außen vor gelassen werden: zum einen die Inflationsrate und zum anderen die Versteuerung des Renteneinkommens.
Schon eine jährliche Inflationsrate von nur 2% bedeutet, dass für die heutige Kaufkraft eines Nettoeinkommens von 1.500 Euro in 30 Jahren über 2.717 Euro Nettoeinkommen erforderlich sind. Darüber hinaus sind heute bereits 52% der Alterseinkünfte steuerpflichtig und bis 2040 wird dieser Anteil auf 100% steigen.
Beide Faktoren müssen unbedingt bei der Berechnung der Versorgungslücke berücksichtigt werden, um den tatsächlich benötigten Kapitalbedarf zu ermitteln.
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