AS-Fonds, umgangssprachlich auch als Altersvorsorge-Fonds bezeichnet, sind eine spezielle Kategorie von Fonds, die im Rahmen des 3. Finanzmarktförderungsgesetzes speziell zur Absicherung der Altersvorsorge und des Ruhestandes entwickelt wurden.
Das AS steht hierbei für „Altersvorsorge-Sondervermögen“.
Laut Gesetz müssen diese Fonds schwerpunktmäßig in Aktien und Immobilien investieren und per Sparplan zu besparen sein sowie einen Entnahmeplan zur späteren Auszahlung integriert haben.
Dabei müssen folgende Eigenschaften erfüllt sein:
- Investition von mindestens 51% des Fondsvermögens in Aktien oder Immobilienwerte
- Aktienanteil mindestens 21%, jedoch maximal 75%
- Anteil der Immobilienwerte maximal 30%
- Mindestens 70% des Fondsvermögens müssen in der Landeswährung angelegt werden (Vermeidung zu großer Währungsrisiken)
- Keine Ausschüttung, d.h. Reinvestition der Fondserträge, dadurch besseres Profitieren vom Zinseszinseffekt
- Fondssparplan mit mindestens 18 Jahren Laufzeit bzw. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
- Monatlicher Mindestsparbetrag von 25 Euro
- Entnahmeplan möglich
Die mit mindestens 18 Jahren extrem langfristige Ausprägung dieser Altersvorsorge-Fonds sorgt dafür, dass trotz hohem Anteil an Aktienfonds keine Gefahr besteht, innerhalb von Phasen kurzfristiger Marktschwäche verkaufen zu müssen.
Die AS-Fonds sind dem Grunde nach Mischfonds bzw. Dachfonds, welche in verschiedene Einzelfonds investieren.
Der Vorteil für den Anleger besteht darin, mit einem Minimum an Aufwand eine private Altersvorsorge aufbauen zu können.
Mit den AS-Fonds (Altersvorsorge-Sondervermögen) wird dem Anleger die Möglichkeit gegeben, das Konzept des Fondssparens zur Alterssicherung zu nutzen und so gegebenenfalls Renditen zu erzielen, die mit herkömmlichen Mitteln der Altersvorsorge (Versicherungen, Renten etc.) nicht zu erzielen wären.