Kostet die Betriebsrente doppelt Krankenkasse?
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Die Betriebsrente steht derzeit unter öffentlichem Beschuss der Presse, der Politik und natürlich des Verbraucherschutzes. Angeblich kostet die Rente über die Firma im Alter doppelt so viel an Sozialabgaben als früher. Dies wegen der Krankenkasse, die Betroffenen – seit dem Jahr 2004 bereits – den vollen Beitragssatz von ihrer Rente abzieht. Inklusive Zusatz- und Pflegebeitrag sind das in einigen Jahren rund 20 Prozent der Betriebsrente. Also: Stimmt das mit den „doppelten“ Kosten? Es stimmt nicht.
Lassen wir einmal die ganze Geschichte der Paragraphen um die Betriebsrente der letzten 15 Jahre außen vor. Rechnen wir zu dem Vorwurf doppelter Kosten bei den Kassenbeiträgen im Rentenalter.
Ein normaler Mensch spart mit der Betriebsrente
Ein im Betrieb angestellter Mensch ist 37 Jahre alt. Bis er 67 Jahre alt und Rentner wird, wandelt er über seine Firma jeden Monat 100 Euro seines Entgelts in Betriebsrente um. Den Beschäftigten kostet das nur rund 55 Euro netto, weil er auf seine Sparrate keine Abgaben bezahlen muss. Das ist der Vorteil der Betriebsrente: 25 Euro Steuern und 20 Euro Sozialabgaben gespart. Es fließen zwar 100 Euro auf das Rentenkonto, aber netto „kostet“ das den späteren Rentner heute nur 55 Euro echten Aufwand. Das ist das Musterbeispiel. Nun zu den Ergebnissen, dem Saldo von Aufwand und Ertrag:
Ob die Betriebsrente doppelt Abgaben kostet, dazu schauen wir zunächst auf die Ersparnis der Sparer. Über 30 Jahre Sparzeit werden dem Arbeitnehmer 360 Monate lang jeweils 20 Euro Sozialabgaben erlassen.
Merke: 7.200 Euro Sozialabgaben gespart.
Nun müssen wir auf die spätere Betriebsrente sehen und was das kostet. Aus 100 jeden Monat eingezahlten Euro werden werden nach 30 Jahren rund 150 Euro Betriebsrente, wenn man 3 Prozent Rendite ansetzt. Davon nimmt sich die Krankenkasse ab Rentenbeginn 20 Prozent oder 30 Euro Beitrag. Bei 20 Jahren oder 240 Monaten Dauer bis zum Tod des Rentners summieren sich diese 30 Euro je Monat auf 7.200 Euro Krankenkassenbeiträge, die die Betriebsrente ab 67 gekostet hat.
Merke: 7.200 Euro Kassenbeiträge gezahlt.
Hat unser Musterrentner nun das Doppelte an Sozialabgaben gezahlt?
Nein.
Der Rentner hat unterm Strich null Sozialabgaben für seine Betriebsrente bezahlt. Erst hat er 30 Jahre lang ingesamt 7.200 Euro gespart und dann 20 Jahre lang 7.200 Euro in kleinen Raten zurückgezahlt. Von seinem Zinsgewinn oder den Stundungseffekt über die betrachteten Jahrzehnte reden wir gar nicht. Denn diese Zinseszins-Rechnung würde unserem Mustermann (oder der Musterfrau) einen Sozialabgaben-Gewinn ausweisen.
Lohnt sich die Betriebsrente? Ja!
Wie sieht eigentlich die Rendite des Sparers aus? Er zahlt 30 Jahre lang 100 Euro/Monat ein. Und wenn man für diese Kapitalanlage eine Rendite von 3 Prozent annimmt, werden daraus rund 150 Euro Rente. Dies entspricht einem so genannten Barwert als Rentenkapital von gut 58.000 Euro (für Profis: Rentenfaktor 25/10.000 Euro Kapital). Unser Mustermann zahlt aber wegen Steuer- und Sozialersparnissen pro Monat nur 55 Euro ein (nicht 100!). Seine Rendite: gut 6 Prozent!
Rechnen Politik, Presse und Verbraucherschutz eigentlich?
Obwohl die Zahlen oben ein Nullsummenspiel zeigen, behaupten Presse, Politik und Verbraucherschützer weiterhin, die Betriebsrente koste „doppelte“ Abgaben. Ja, seit 15 Jahren zahlen Betriebsrentner im Alter auf Ihre Bezüge im Alter den vollen Kassensatz. Vor dem Jahr 2004 war das nur die Hälfte – quasi der Arbeitnehmeranteil.
Was Kritiker an diesen Kassenkosten für Betriebsrenten nicht berechnen, ist, dass den Beschäftigten während der Ansparzeit 20 oder 30 Jahre lang gar keine Beiträge für die Sozialkassen abgezogen werden. Und wenn die Krankenkasse unterm Strich inklusive der Rentenphase nicht mehr kostet als die Ersparnis, dann sind die von der Presse oder dem Verbraucherschutz behaupteten doppelten Abgaben auf die Betriebsrente nur noch eine Mär. Aber kein Fakt.
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