Pensionsfonds funktionieren prinzipiell wie Investmentfonds. Sie sind rechtlich eigenständige Unternehmen, wobei jedoch auch bei ihnen die subsidiäre Haftung – also das Einspringen des Unternehmens bei Insolvenz – gilt. Weiterhin muss der Pensionsfonds an den Pensionssicherungsverein bzw. an einen anderen Versicherer von Betriebsrenten regelmäßige Beiträge leisten, um sich seinerseits vor einer Insolvenz des Unternehmens abzusichern. Insofern spricht man von einer Haftung auf Gegenseitigkeit.
Anders als Pensionskassen müssen Pensionsfonds nicht zwangsläufig konservative Anlagestrategien verfolgen, sondern könnten gar das gesamte gebündelte Kapital in Aktien investieren. Dies bedeutet neben der Aussicht auf höhere Rendite auch das Risiko von Verlusten, da der Garantiezins niedriger liegt als eben bei Pensionskassen. Der Garantieteil beläuft sich wie auch bei Lebensversicherungen nur auf den bereits eingezahlten Teil der Beiträge. Für jüngere Arbeitnehmer kann sich dies jedoch als Vorteil erweisen, da sie auch in Bezug auf eventuelle Kurseinbrüche noch genügend Zeit haben, um eine Konsolidierung und ein Ansteigen der im Fonds enthaltenen Papiere abzuwarten. Negativ auf die Rendite wirken sich Kosten für Vertragsabschluss (Zillmerung oder auch Agio), Verwaltung und zusätzliche Leistungen wie Hinterbliebenenschutz aus. Insofern können Arbeitnehmer von Rabatten profitieren, welche die Fondsgesellschaften den Arbeitgebern bei einer Mindestzahl an Vertragsabschlüssen gewähren.
Weiterhin ist auf die Rentengarantie zu achten. Hierbei gewährleisten die Fondsbetreiber ihren Kunden einen festen Rentenfaktor. Diese Garantie erhöht zwar die Kosten und schmälert damit die Rendite, doch im Gegensatz zu anderen Modellen, bei denen eine Änderung der Betriebsrente bei Rentenbeginn möglich ist (demografische Entwicklung, Zahl der Leistungsfälle, etc.), ist bei garantierten Rentenfaktoren eine Änderung nicht vorgesehen.
Auch kann der Arbeitnehmer bei Arbeitgeberwechsel weiterhin freiwillig in den Fonds einzahlen bzw. die Zahlung einfrieren, also beitragsfrei stellen. Ähnlich klassischen Lebensversicherungen kann sich dies jedoch je nach Höhe der Abschlusskosten erheblich bemerkbar machen, sobald es zum Leistungsfall – sei es lebenslange Rente oder Kapitalabfindung – kommt. Bezüglich der Versteuerung verhalten sich Pensionsfonds genauso wie Pensionskassen.