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Was ist bei der betrieblichen Altersvorsorge aus Sicht der Sozialversicherungen zu beachten?
Innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge spielt der sozialversicherungsrechtliche Aspekt eine nicht zu unterschätzende Rolle. Dabei stehen aber nicht nur die sozialversicherungsrechtlichen Fragen aus Sicht der Sozialversicherungsträger im Vordergrund sondern natürlich auch alle steuerlichen und arbeitsrechtlichen Aspekte, die den Arbeitnehmer und seinen Arbeitgeber betreffen. Grundsätzlich bleibt hier aber festzuhalten, dass es im freien Ermessen des betreffenden Arbeitgebers liegt, seinen Mitarbeitern die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. Auch der jeweilige Umfang berührt lediglich die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, sofern er nicht höher ist als maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung.
Betriebliche Altersvorsorge mindert Lohn- und Einkommensteuern
Das gerade aber die Sozialversicherungsträger und mit ihnen natürlich die Gewerkschaften hier Zweifel anmelden ist fast unnötig zu erwähnen. Schließlich vermindert die betriebliche Altersvorsorge durch die zu erfolgende Entgeltumwandlung nicht nur das steuerbare Einkommen des Arbeitnehmers und mit ihm die zu zahlenden Lohn- und Einkommensteuern, sondern auch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Hier werden dann gern irreführende und schlicht weg falsche Aussagen gemacht und die Entgeltumwandlung der betrieblichen Altersvorsorge als Gehaltsverzicht deklariert. Auch wenn dies nicht stimmt bleibt zu Unrecht ein schlechtes Gefühl bei vielen Arbeitnehmern zurück.
Das ist unbegründet und man sollte die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge zugunsten einer gesetzlichen Rentenversicherung auf gar keinen Fall zurückweisen. Immerhin erhält man aus einer betrieblichen Altersvorsorge einen garantierten Rentenanspruch, den heute keine gesetzliche Rentenversicherung mehr bieten kann.
Da lohnt es sich schon, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung so niedrig wie möglich zu halten und in andere Vorsorgelösungen zu investieren. Es wird also nie auf das Gehalt verzichtet sondern lediglich auf die augenblickliche Auszahlung, da der Arbeitgeber den einbehaltenen Betrag in eine Altersvorsorge investiert.
Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge sind vielfältig
Grundsätzlich stehen ihm dazu mehrere Möglichkeiten offen, die von einer Direktversicherung über verschiedene Fonds bis hin zur Pensionskasse reichen. Dabei besteht sogar die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge so anzulegen, dass der Mitarbeiter die Chance erhält, die derzeit nach wie vor aktuelle Förderung aus der Riester-Rente zu nutzen. Auf diese Option hat der Arbeitnehmer ein Recht, muss den Arbeitgeber aber von seinem Wunsch selbständig in Kenntnis setzen.
Probleme aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht
In sozialversicherungstechnischer Hinsicht kann es aber dann das eine oder andere Problem geben, wenn der geltende Tarifvertrag der Branche keine betriebliche Altersvorsorge vorsieht. Hier haben gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer wieder einmal aus eigener Schuld das Nachsehen, denn der Tarifvertrag steht in diesem Fall über der eigentlichen gesetzlichen Grundlage des BetrAVG.
Diesen Zustand kann man aber dahingehend abwenden, in dem man aus der Gewerkschaft austritt. Als nicht gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer kann man die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge unabhängig solcher Regelungen nutzen, sofern sie vom Arbeitgeber angeboten werden. Die jeweilige Höhe der betrieblichen Altersvorsorge und der monatlich aufzuwendende Betrag sollten allerdings immer individuell im Arbeitsvertrag festgelegt werden.
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