Das Vermögen von ETFs (Exchange Traded Funds) gehört zum Sondervermögen und ist somit bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft geschützt. Das ETF-Vermögen wird gesondert verwaltet. Geht der Emittent Konkurs, gehören die Papiere dem Anleger.
ETFs unterliegen keiner Einlagensicherung und keiner Garantie. Schutz vor den Schwankungen des abgebildeten Index gibt es keinen.
Swap-basierte ETFs
Bei Swap-basierten ETFs wird in Wertpapiere investiert, die zwar den Wert eines bestimmten Index abbilden, allerdings nichts mit dem zugrunde liegenden Index zu tun haben müssen. Die Wertentwicklung erreichen diese ETFs durch einen so genannten Swap-Kontrakt mit Banken oder Versicherungen.
Bei swap-basierten ETFs besteht somit ein Kontrahentenrisiko. Geht der Swap-Partner Pleite oder fällt aus, dann fällt der Kurs des Indexfonds um den Swap-Anteil. Das Kontrahentenrisiko ist allerdings gesetzlich beschränkt, nämlich auf maximal 10 Prozent des Fondsvolumens. Einige Anbieter verteilen den Kontrakt auf mehrere Swap-Kontrahenten, so dass deutlich mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 90 Prozent geschützt sind.
Das Ausfallrisiko der Gegenseite lässt sich von vornherein deutlich reduzieren, indem die Swap-Partner nach der Bonität gewählt werden.
Replizierende ETFs
Bei ETFs, die einen bestimmten Börsenindex replizieren, steckt das Vermögen des ETFs in den Aktien des zugrundeliegenden Index. Auch wenn das Bankhaus in Konkurs geht, werden die Aktien nicht wertlos.
Werden die im Index enthaltenen Aktien oder Anleihen gegen Gebühr ausgeliehen, z. B. an Hedgefonds, besteht ebenfalls ein Kontrahentenrisiko.
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