Rentenfonds investieren überwiegend in verzinsliche Wertpapiere wie z.B. Anleihen des Bundes oder einzelner Unternehmen, Obligationen oder Genussscheine. Da man die aus diesen verzinslichen Wertpapieren erlösten regelmäßigen Zinszahlungen in der Fachsprache als Renten bezeichnet, nennt man diese Fonds eben Rentenfonds.
Mit dem, was gemeinhin als Rente bezeichnet wird, hat ein Rentenfonds also absolut nichts zu tun.
Aufgrund der Tatsache, dass die meisten verzinslichen Wertpapiere, in die ein solcher Fonds investiert, eine gewisse Laufzeit haben, eignen sich Rentenfonds besonders für Anleger mit mittelfristigem bis langfristigem Anlagehorizont.
Worin genau ein einzelner Rentenfonds investieren darf und welchen Teil des Fondskapitals er dabei artfremd anlegen darf, wird in dem bei Fondsauflage herausgegebenen Fondsprospekt und seinen Vertragsbedingungen festgelegt und ist für den Fondsmanager verbindlich.
Durch die teilweise oder überwiegende Investition in festverzinsliche Wertpapiere unterliegen Rentenfonds weniger großen Kursschwankungen als zum Beispiel Aktienfonds und können schon fast als Gegenstück der Hedgefonds angesehen werden, sowohl was das Risiko als auch die Anlagedauer der eingegangenen Investments angeht.
Die Wertentwicklung von Rentenfonds setzt sich aus den dem Fondsvermögen zufließenden Zinsen sowie der Kursentwicklung der Wertpapiere zusammen, in die der Fonds investiert.
Die Rendite eines Rentenfonds kann für den Anleger wie folgt bestimmt werden:
Verkaufspreis der Fondsanteile
./. Einkaufspreis der Fondanteile
= Rohgewinn
./, Fondsgebühren über die Dauer des Investments
./. Ausgabeaufschlag beim Kauf der Fondsanteile
= Bruttogewinn
./. zu zahlende Steuern
= Nettogewinn
Wie die meisten anderen Fonds auch werden bei Rentenfonds keine Zinszahlungen, sondern Gewinnausschüttungen geleistet.
Sollten die steuerpflichtigen Erträge aus einem Rentenfonds den Sparerfreibetrag eines Anlegers übersteigen, muss dieser Anteil bei der nächsten Steuererklärung versteuert werden.
Da bei den meisten Rentenfonds die Erträge fast ausschließlich aus Zinsen bestehen und nur ein kleiner Prozentsatz Kursgewinne darstellen, ist in der Regel auch fast der gesamte Ertrag steuerpflichtig.
Diesem Umstand tragen aber immer mehr Fondsgesellschaften dahin gehend Rechnung, dass sie sogenannte Steueroptimierte Rentenfonds anbieten, bei denen der steuerpflichtige Anteil der der Erträge weit geringer ist, was für den Anleger unterm Strich bei gleicher Rendite des Fonds durch niedrigere Steuerzahlungen einen höheren Nettogewinn bedeutet.