Über VL Fonds wird Fondssparen mit einer Arbeitnehmersparzulage von 18% auf einen maximalen Einzahlungsbetrag von 400 Euro pro Jahr belohnt und gefördert.
Damit schlägt ein Fondssparplan in Bezug auf die Höhe der staatlichen Förderungen sogar das Bausparen.
Gemäß dem neuen Vermögensbildungsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung der Sparzulage für Vermögenswirksame Leistungen, wenn er mit einem Fondssparplan in besondere Aktienfonds – so genannte VL Fonds – investiert und sein zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 Euro bei Alleinstehenden oder 35.800 Euro bei Verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung nicht übersteigt. Ein Ehepaar kann – wenn beide Partner berufstätig sind – doppelte Sparzulage kassieren, indem jeder einen eigenen Fondssparplan einrichtet.
Wichtig ist es, in Fonds einzuzahlen, die für Vermögenswirksame Leistungen zugelassen sind. Diese Fonds werden als VL Fonds bezeichnet.
Die über den Fondsvermittler Fondsvermittlung24.de erhältlichen VL Fonds können Sie mit 0% Ausgabeaufschlag und einem Rabatt von 50% auf die Abschlussprovision über besparen und damit sowohl Ihre Sparleistung als auch Ihre mit den VL-Fonds erzielbare Rendite nachhaltig erhöhen.
Für das Anrecht auf die Zahlung der Arbeitnehmersparzulage beim Fondssparen müssen Sie folgendes beachten:
Sie führen jährlich bis zu 400 Euro Ihrem Fondssparplan mittels Gehaltsabzug durch ihren Arbeitgeber zu.
Aus dem Fondssparplan darf 7 Jahre lang kein Geld entnommen werden, die eingezahlten Gelder müssen über diesen Zeitraum im Sparplan verbleiben. Nach Ablauf der 7 Jahre steht es Ihnen frei, was Sie mit dem Geld machen.
Sie müssen 6 Jahre lang in Ihren Fondssparplan einzahlen, im siebenten Jahr bleibt der Sparplan beitragsfrei, darf aber nicht angerührt werden. Nach Ende des siebenten Jahres bekommen Sie vom Finanzamt Ihre Arbeitnehmersparzulage in einem Betrag überwiesen.
Nebenher können Sie natürlich im siebenten Jahr schon wieder einen neuen Fondssparplan besparen, der sich dann nach Zahlung der Prämie auf Ihren ersten Sparplan schon im 2. Jahr befindet und damit schon wieder Anrecht auf Zahlung einer neuen Arbeitnehmersparzulage hat, sobald er sieben Jahre lang bespart wurde.
Nachdem Sie einen Fondssparplan mit einem VL Fonds eröffnet haben, erhalten Sie von der depotführenden Bank eine Bescheinigung zur Vorlage bei ihrem Arbeitgeber. Dieser überweist daraufhin den unternehmensintern vereinbarten Betrag auf diesen Sparplan. Wie das geht, wird in der Bescheinigung ausführlich erklärt. Jeweils zum Ende eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Bestätigung der depotführenden Bank über die genaue Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen, welche Sie Ihrer Einkommenssteuererklärung beifügen und bekommen dann nach 7 Jahren die gesamte Ihnen zustehende Arbeitnehmersparzulage auf das Fondskonto überwiesen.