Wie werden Erträge von Fonds bei Depot im Inland oder Ausland besteuert?
Wer führt Abgeltungssteuer & Co. für laufenden Erträge und die Verkaufsgewinne bei Investmentfonds ab? Ob die Bank, Fondsgesellschaft oder die Anleger aktiv werden müssen, ist abhängig von der Art des Fonds. In der nachfolgenden Übersicht möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben, wie thesaurierende bzw. ausschüttende Fonds im In- und Ausland behandelt werden.
Vorgehensweise Bank und Fondsgesellschaft | Handlungsbedarf Anleger | |
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Depot befindet sich in Deutschland | ||
Ausschüttender Fonds, in Deutschland oder im Ausland aufgelegt | • automatische Abführung der Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlages auf die regelmäßig ausgeschütteten Kapitalerträge • liegt ein Freistellungsauftrag vor, werden die Zinsen und Dividenden bis zum Sparerpauschbetrag zunächst unversteuert ausgezahlt • über den Steuerpauschbetrag hinausgehende Erträge werden versteuert • fällige Steuern auf Verkaufsgewinne werden direkt an den Fiskus abgeführt |
Keine Steuererklärung notwendig: die Depotbank überweist die fällige Abgeltungssteuer an das Finanzamt. |
Thesaurierender Fonds, in Deutschland aufgelegt | • bevor die laufenden Erträge in das Fondsvermögen fließen (thesaurieren), werden durch die Fondsgesellschaft Abgeltungssteuer und Soli-Zuschlag auf Zinsen und in- und ausländische Dividenden abgezogen • die einbehaltene ausländische Quellensteuer wird angerechnet • bei steuerpflichtigen Verkaufsgewinnen führt die Depotbank die fällige Steuer automatisch an das Finanzamt ab |
Keine Steuererklärung notwendig: die fällige Abgeltungssteuer wird direkt von der Bank überwiesen. |
Thesaurierender Fonds, im Ausland aufgelegt | • weder Fondsgesellschaft noch Depotbank behalten Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ein • beim Verkauf des Fonds wird der gesamte Gewinn versteuert • da der Gewinn bereits versteuerte Kapitalerträge enthält, muss der Anleger den Betrag über die Steuererklärung geltend machen, um eine Doppelsteuerung zu vermeiden |
Der Anleger muss im Rahmen der Steuererklärung die Kapitalerträge selbst versteuern und sich zu viel bezahlte Steuern zurückholen. |
Depot befindet sich im Ausland | ||
Ausschüttender Fonds, in Deutschland aufgelegt | • für inländische Dividenden wird automatisch Abgeltungssteuer und Soli-Zuschlag abgeführt • um ausländische Dividenden und Zinsen sowie Verkaufsgewinne von Fondsanteilen muss sich der Anleger selbst kümmern
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Anleger müssen Zinsen und ausländische Dividenden selbst gegenüber dem Finanzamt abrechnen. |
Ausschüttender Fonds, im Ausland aufgelegt | • Abgeltungssteuer und Soli-Zuschlag für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne werden nicht automatisch an den deutschen Fiskus abgeführt | Anleger müssen Zinsen und Dividenden selbst gegenüber dem Finanzamt abrechnen. |
Thesaurierender Fonds, in Deutschland aufgelegt | • für inländische Dividenden werden automatisch Abgeltungssteuer und Soli-Zuschlag abgeführt • ausländische Dividenden und Verkaufsgewinne werden nicht automatisch versteuert |
Anleger müssen ausländische Dividenden und Verkaufsgewinne selbst gegenüber dem Finanzamt abrechnen. |
Thesaurierender Fonds, im Ausland aufgelegt | • weder ausländische Fondsgesellschaft noch ausländische Depotbank führen auf erzielte Kapitalerträge Abgeltungsteuer und Soli-Zuschlag ab | Anleger müssen fiktive Jahreserträge und Verkaufsgewinne selbst gegenüber dem Finanzamt abrechnen. |
Hinweis für kirchensteuerpflichtige Anleger:
Wurde durch die Bank oder Fondsgesellschaft noch keine Kirchensteuer abgeführt, muss diese durch den Anleger in jedem Fall selbst gegenüber Finanzamt abgerechnet werden.