Abschreibungen sind Wertverluste. Auf der einen Seite sind dies die Wertverluste, die durch die AfA-Tabellen entstehen, auf der anderen Seite können dies Beschädigungen sein oder zum Beispiel ein geringerer Erlös beim Verkauf eines Gutes aus dem Anlagevermögen. Der Buchwert wird dann um diesen jeweils geringeren Wert nach unten gesetzt, da der Anschaffungspreis ja zwar gleich bleibt, aber der Wert des Wirtschaftsgutes durch die Abschreibung gesunken ist.
Investiert ein Unternehmen also zum Beispiel nicht in seinen Fuhrpark (firmeneigene LKW oder PKW), in seine Gebäude (auch hier kann der Wert sinken, das darf nicht vergessen werden!) oder in seine Maschinen, so kann der Wert eines Unternehmens allein durch diese fehlenden Investitionen infolge der stetig weiterlaufenden Abschreibungen sinken.
Unter dem Strich kann dies dann auf der einen Seite einen Wertverlust einer Aktie nach sich ziehen (wenn es sich um eine AG handelt), aber auch Investoren ziehen sich möglicherweise zurück, da kein Spielraum für Neuinvestitionen vorhanden scheint. Das Unternehmen trocknet sich also im Laufe der Zeit selbst aus und muss auf die sinkenden Buchwerte seiner Wirtschaftsgüter schauen. Dies sollte durch ständig vorlaufende Investitionen vermieden werden.
Abschreibungen können dann durch Neuanschaffungen und Verkauf von gebrauchten Wirtschaftsgütern über dem in der Bilanz angegebenen, vom Handels- und Steuerrecht aber vorgegebenen Buchwert, abgefangen werden.