Wird in der jährlichen Hauptversammlung über eine Dividende abgestimmt, erfolgt deren Ausschüttung in der Regel am nächsten Tag. Durch den Dividendenabschlag notiert die Aktie an diesem Tag mit einem Kursverlust, die Aktie wird „ex Dividende“ („exD“) gehandelt.
Zwar sollte der Dividendenabschlag der Höhe der am Vortag beschlossenen Dividende entsprechen, abhängig von der Bewertung des Unternehmens kann die Differenz auch einmal höher oder niedriger ausfallen.
Was passiert mit Stop-Loss-Orders?
Wenn ein Anleger ein Stop-Loss-Limit gesetzt hat, um seine Kursverluste zu begrenzen, werden alle Stop-Loss-Orders in Unternehmensaktien, die eine Dividendenausschüttung vorsehen, am ersten Börsentag nach der Hauptversammlung automatisch gelöscht. Bei ausländischen Papieren wird die Löschung am ersten Börsentag vorgenommen, der dem Tag folgt, an dem die Aktien letztmalig ohne Dividendenabschlag an ihrer Heimatbörse gehandelt wurden.
Die automatische Löschung der Stop Orders erfolgt auch bei Bezugsrechten bei Kapitalmaßnahmen. Die Orders werden in diesem Fall mit Ablauf des letzten Börsentags vor dem Beginn des Bezugsrechtehandels gestrichen.
Nach der automatischen Streichung der Orders seitens der Börse wegen des Dividendenabschlags sind alle Privatanleger angehhalten, ihre Stop-Loss-Kurse neu zu setzen, und auch limitierte, bisher nicht ausgeführte Orders bei ihrem Institut neu einzugeben.
Einige Banken, unter anderem die comdirect bank und ING-DiBa, weisen ihre Kunden auf die Löschung hin. Während die Streichung der Orders seitens der Börse generell kostenlos ist, kann die Setzung, Änderung oder Löschung der Stoppkurse und Limits bei einigen Banken Gebühren auslösen. Bei einigen Anbietern, wie der OnVista Bank, werden auch dann keine Kosten berechnet.
Wo sind die Grundlagen geregelt?
Die Details sind beispielsweise in § 75 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu finden. Bei anderen deutschen Börsen wird im Falle einer Dividendenausschüttung ebenfalls in dieser Weise verfahren.