Die so genannte Collective Action Clause (CAC) ist seit 2013 Bestandteil aller neu emittierten Euro-Staatsanleihen. Diese Klausel erlaubt es dem emittierenden Staat, seine Zahlungsverpflichtungen zu ändern oder teilweise bzw. gänzlich einzustellen. Voraussetzung ist, dass mindestens 75 Prozent der Gläubiger zustimmen oder mehr als zwei Drittel schriftlich zustimmen.
Die Collective Action Clause erleichtert zwar Staatspleiten, haben aber einen Nachteil: der Staat kann Versicherungen und Pensionsfonds vorschreiben, das Geld ihrer Kunden in Anleihen mit CAC anzulegen. Vor deren Rückzahlung könnte er sich dann leichter drücken als bisher. Da über kurz oder lang alle Staatsanleihen eine Collective Action Clause haben werden, kann es für Sparer bei den als vermeintlich sicher eingeschätzten Papieren durchaus ein böses Erwachen geben.