Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne unterliegen seit dem 1. Januar 2009 dem neuen Abgeltungssteuer-Gesetz.
Wertpapiere, die mit Gold hinterlegt sind, werden seitdem genauso versteuert wie Gewinne aus Aktien.
Der Steuersatz auf die Goldanleihen und Goldzertifikate beträgt 25 Prozent, hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Zudem wird die neue Abgeltungssteuer nicht mehr wie bisher nur auf die Hälfte der erzielten Gewinne berechnet, sondern auf den gesamten Betrag.
Da die Abgeltungssteuer direkt von den Geldinstituten an den Fiskus abgeführt wird, müssen die Gewinne nicht mehr als Einkünfte in die Steuererklärung aufgenommen werden. Die Steuerschuld ist damit beglichen.
Von der Abgeltungssteuer weiterhin ausgeschlossen bleiben direkte Investitionen in Gold, also Goldmünzen und Goldbarren. Erhalten bleibt bei dieser physischen Wertanlage auch weiterhin die einjährige Spekulationsfrist außerhalb derer die Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei vereinnahmt werden können.
Bei Investitionen in Goldfonds, in Aktien von Goldminen oder in Zertifikate auf den Goldpreis ist der steuerliche Vorteil mit dem neuen Gesetz abgeschafft worden.