Bei einer Aktiengesellschaft (AG) handelt es sich um ein Unternehmen privatrechtlicher Natur. Dabei ist das Kapital jedoch nicht, wie GmbH zum Beispiel bei einer, auf einen oder mehrere Eigentümer gesplittert, sondern es erfolgt eine „Zerlegung“ des Kapitals. Dieses ist dann aufgesplittet in Aktien, die über eine der in Deutschland arbeitenden Wertpapierbörsen kaufbar sind, wenn sie für den Börsenhandel freigegeben wurden. Ein Beispiel für den Ausschluss des freien Marktes ist die Aktie der Deutschen Bahn AG. Hier werden die Anteile vom Bund gehalten und sind nicht im freien Handel erhältlich. Aktien werden auch als Wertpapiere bezeichnet und zeigen so den Wert eines Unternehmens an. Nicht nur in Deutschland gibt es AGs, in aller Welt ist diese Unternehmensform von großer Bedeutung.
Wieso eigentlich eine Aktiengesellschaft und nicht eine andere Unternehmensform?
Die Aktiengesellschaft ist dem Recht nach eine Gesellschaftsform, bei der sich alles um den Betrieb und die Unterhaltung eines Unternehmens dreht. Sie ist auf die Vereinigung von Vermögen ausgerichtet und auch auf die Vermehrung dessen. Je größer ein Unternehmen ist, desto mehr Sinn macht die Ausrichtung in Richtung einer Aktiengesellschaft, da die Emission, das heißt, die Ausgabe von Aktien, Geld in die Kassen des Unternehmens spült. Dabei ist es für eine AG jedoch wichtig, die Mehrheitsverhältnisse nicht außer Acht zu lassen, damit das Unternehmen nicht plötzlich durch eine feindliche Übernahme in andere Hände fällt. Bei einer feindlichen Übernahme werden so viele Aktien einer AG von einem bestimmten Unternehmen oder Investor angekauft, dass dieses bzw. dieser am Schluss Mehrheitseigner ist und damit die Geschicke dieser Aktiengesellschaft bestimmen kann. Große Übernahmen müssen zusätzlich vom Bundeskartellamt genehmigt werden, wie dies zum Beispiel bei der Übernahme des Autozulieferers Continental AG durch das Familienunternahmen Schaeffler der Fall war.
So bringt der Umbau eines Unternehmens, zum Beispiel von einer GmbH aus in eine AG, immer Geld ein. Wichtig ist jedoch, den Betrag der Erstausgabe der Aktien so zu legen, dass sie auf der einen Seite auch verkauft werden, auf der anderen Seite jedoch auch den Wert des Unternehmens widerspiegeln.
Merkmale einer Aktiengesellschaft:
- Sie ist eine Vereinigung, die rechtlich selbständig ist und damit auch rechtsfähig ist, auch wenn sie als eine Körperschaft angesehen wird, die aufgrund von Mitgliedern und Mitgliedschaft möglich ist. Diese „Mitglieder“ sind die Aktionäre, die „Mitgliedschaft“ ist der Erwerb einer oder mehrerer Aktien.
- Eine AG ist eine Kapitalgesellschaft, wie zum Beispiel die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), und hat ein rechtlich bestimmtes und festgelegtes Grundkapital als Voraussetzung zur Gründung. Wichtig ist jedoch, dass die Aktionäre, sprich die „Mitglieder“ dieser Aktiengesellschaft, nur für ihr Kapital haften, das sie in Form der gekauften Aktien angelegt haben, nicht jedoch darüber hinaus. So kann jeder ein kleiner oder größerer Unternehmenseigner werden, ohne je mehr Geld einbringen zu müssen als das, was man anlegen möchte. Der Totalverlust beziffert also das größtmögliche Risiko eines Aktionärs. Darüber hinausgehende Haftungsansprüche sind nicht vorgesehen.
- Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft ist in Aktien geteilt, das heißt gesplittet. In vielen Fällen gibt es diese Aktien auch als Aktienurkunden in Papierform, durch den Handel via Internet ist diese Form jedoch langsam aber sicher dem Aussterben nahe.
- Übertragbarkeit der Wertpapiere. In der Regel gibt es eine Übertragungsmöglichkeit der Aktien auf einen anderen Eigentümer. Dies ist bei fast allen Aktiengesellschaften der Fall (Ausnahme zum Beispiel Deutsche Bahn AG, wie oben bereits beschrieben).
- KEIN Merkmal ist der Hand der Aktien an einer der Wertpapierbörsen. Manche Aktien kommen, wie zum Beispiel die Bahn-Aktien, in die Hand eines Eigentümers. Ein Handel an einer Börse ist also keine Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen die AG als Gesellschaftsform wählen kann.
Bei einer Aktiengesellschaft werden die Aktionäre auch in Kleinaktionäre und Großaktionäre unterschieden. Oft haben die Kleinaktionäre bei den Hauptversammlungen nur eine Stimme für alle Kleinaktionäre, die Großaktionäre haben jedoch jeweils eine Stimme für sich. Dadurch entsteht oft ein Ungleichgewicht zwischen Großaktionären und Kleinaktionären, was jedoch manchmal wichtig ist für den „Frieden“ eines Unternehmens, da Gruppierungen aus Kleinaktionären oftmals auch Vorhaben und Entscheidungen mit ihrer Stimme blockieren und damit manchmal den Betrieb eines Unternehmens bremsen oder wichtige Entscheidungen nicht möglich machen.
Was sind die sonstigen Besonderheiten einer Aktiengesellschaft?
Eine AG versammelt sozusagen mehrere Aktionäre – dies können einige wenige sein, die jeweils viele Aktien halten, oder eine oder wenige „große“ Investoren und viele Kleinaktionäre, die jeweils nur wenige Aktien halten. Der Kauf der Wertpapiere ist dabei als Investition zu sehen, die ein Aktionär in das Unternehmen tätigt, damit dieses einen Gewinn erwirtschaften kann, welches wiederum den Wert der Aktie steigen lässt und möglicherweise auch die Auszahlung von Dividenden möglich macht.
Aktiengesellschaften können sich durch eine Neuemission, das heißt durch die Herausgabe neuer Aktien, frisches Kapital verschaffen. Dabei ist es jedoch wichtig, den Ausgabepreis der neuen Wertpapiere entsprechend des Unternehmenswertes anzusetzen, um nicht den Wert der bereits ausgegebenen Aktien zu senken, auf der anderen Seite jedoch den Interessenten einen Anreiz zum Kauf der neu auszugebenen Aktien durch einen nicht zu hohen Einstiegspreis zu verschaffen.
Ein weiterer Vorteil einer AG ist das Thema Eigentum. Anders als bei den Gesellschaftsformen GmbH und OHG zum Beispiel steht und fällt eine Aktiengesellschaft nicht mit dem Gedeih und Verderb eines Eigentümers. Zwar werden bei einer AG Vorstandsvorsitzende eingestellt, diese haben jedoch auch nur bestimmte Aufgaben und können letztlich nicht über den Verkauf eines Unternehmens entscheiden, was bei einer GmbH oder OHG, je nach Stellung und Macht im Sinne der Prokura, das heißt, der Handlungsvollmacht, möglich sein kann.
Die Pflicht zur Bilanzierung
Aktiengesellschaften unterliegen der im HGB (Handelsgesetzbuch) niedergelegten rechtlichen Verpflichtung zur Bilanzierung. In einer Bilanz müssen die Vermögenswerte, die Einnahmen, die Ausgaben, die Schulden und auch das Eigenkapital aufgeführt werden. Dies ist wichtig, damit es einen Überblick für die Aktionäre und auch für die Finanzbehörden gibt, da bei einer AG eine normale Steuererklärung für nicht mehr ausreichend gehalten wird.
Nicht in allen Fällen besteht jedoch auch zugleich die Pflicht zur Veröffentlichung der Bilanzen. Bei größeren Aktiengesellschaften jedoch besteht auch diese Pflicht, damit es jedem Anleger möglich ist, einen Blick auf die Bilanz zu werfen und auch der Wert der Aktien durch den Börsenhandel dem Wert des Unternehmens angeglichen werden kann. Gute Zahlen in einer Bilanz sorgen hier meist für einen Anstieg des Wertes der Aktie, schlechte Zahlen – im Börsenjargon auch „Gewinnwarnung“ genannt – sorgen meist für einen leichten oder auch stärkeren Einbruch der Aktie.
Eine Gewinnwarnung besagt jedoch nicht, hier ist die Bezeichnung sehr irreführend, dass es um die Warnung vor einem möglichen Gewinn geht, sondern dass davor gewarnt wird, dass der Gewinn einbricht und das Unternehmen entweder weniger Gewinn macht oder in die Verlustzone rutscht. Gewinnwarnungen werden vor der Bekanntgabe der Bilanzzahlen (je nach dem Quartalszahlen oder gar der Jahresabschluss) gegeben, in unterschiedlichen Zeitabständen, hier kommt es immer auf das Unternehmen selbst an.
Die sich im so genannten Free-Float, also Umlauf, befindlichen Akten börsennotierter Aktiengesellschaften können von Anlegern ganz einfach über jeden Börsenplatz gehandelt werden, an dem sie zugelassen sind. Welche Onlinebroker und Direktbanken für derartige Transaktionen besonders günstige Ordergebühren aufweisen oder den Handel an möglichst vielen verschiedenen Börsenplätzen erlauben, zeigt Ihnen unser umfangreicher Depotvergleich: