Der Buchwert oder auch Book Value, wie er im englischen Sprachgebrauch genannt wird, stellt den Ansatz dar, um den Wert eines Unternehmens (oder auch eines einzelnen Gutes, das heißt Wirtschaftsgutes) bestimmen und bewerten zu können.
Bezogen auf das Steuerrecht wie auch auf das Handelsrecht bedeutet der Buchwert die Kosten für die Anschaffung eines bestimmten Wirtschaftsgutes. Hierbei wird in der Regel der Preis für die Anschaffung herangezogen. Von diesem werden dann die Abschreibungen abgezogen. Beim Handelsrecht heißt dies nur Abschreibungen, im Steuerrecht sind dies die so genannten AfA, die Abschreibungstabellen, aus denen genau ersichtlich ist, wie viel ein bestimmtes Wirtschaftsgut nach einer bestimmten Lebens- oder Gebrauchsdauer noch wert ist. Dabei geht es jedoch nicht um den tatsächlichen Wert eines Gutes, sondern darum, einen allgemein gängigen Wert zu haben, der dann zusammengesetzt mit dem Anschaffungspreis den Buchwert ergibt, welcher dann in die Bilanz eines Unternehmens einfließt.
Zusammengefasst ergibt der Buchwert der einzelnen im Unternehmen enthaltenen Wirtschaftsgüter das Anlagevermögen eines Unternehmens. Im Gegensatz zum Umlaufvermögen, das heißt der Gelder auf dem Girokonto oder dem Bargeld in der Kasse, ist das Anlagevermögen ein fester Bestandteil eines Unternehmens. Hierbei kann es sich sowohl um LKW handeln, um die Büroeinrichtung oder auch die Telefonanlage. Sollte es bei dem Verkauf eines Gutes aus dem Anlagevermögen zu der Erzielung eines niedrigeren Preises als dem Buchwert kommen, muss in der Gegenbuchung eine Abschreibung vorgenommen werden, damit unter dem Strich die Bilanz wieder stimmt.