Der Begriff Emittentenrisiko kommt aus dem Bereich der Inhaberschuldverschreibungen. Zu diesen gehören Derivate wie Optionsscheine, Zertifikate oder Aktienanleihen.
Er beschreibt die Tatsache, dass bei diesen Arten von Wertpapieren zum Kursrisiko, welches für alle variabel verzinslichen Wertpapiere gilt, noch das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Emittenten, also des Herausgebers, kommt.
Eine solche Zahlungsunfähigkeit würde bedeuten, dass Investoren und Anleger am Ende der Laufzeit oder auch schon während der Anlagezeit dadurch Verluste erleiden, dass der Emittent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Das Emittentenrisiko gilt nicht für Fonds, da bei dieser Anlageform die Kundengelder Sondervermögen darstellen, welches im Falle einer Insolvenz oder eines Konkurses der Fondsgesellschaft vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt ist.
Bei der Wahl der richtigen Geldanlage sollte dieses Emittentenrisiko immer mit einbezogen und die Bonität der herausgebenden Investmentgesellschaft immer sorgfältig geprüft werden.