Der Sparerfreibetrag gibt die Höhe der Einkünfte aus Kapitalanlagen an, bis zu denen diese steuerfrei sind.
Unter solche Kapitalanlagen, für die der Sparerfreibetrag gilt, fallen unter anderem Zinseinnahmen, Dividenden sowie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (so genannte Spekulationsgewinne) von Aktien, Fonds, Zertifikaten und anderen Wertpapieren.
Den Sparerfreibetrag gibt es schon seit einigen Jahren und besonders innerhalb der letzten Jahre wurde er, zum Füllen der chronisch leeren Haushaltskassen, immer weiter gekürzt.
Bis zum 31.12.2003 galten folgende Sparerfreibeträge:
- 1.550 Euro für Ledige
- 3.100 Euro für Verheiratete
Mit Wirkung zum 01.01.2004 wurde der Sparerfreibetrag erstmalig auf folgende Werte reduziert:
- 1.371 Euro für Ledige
- 2.740 Euro für Verheiratete
Das entspricht einer Kürzung um 11,55%. Doch auch dieser gekürzte Sparerfreibetrag hat nur wenige Jahre Gültigkeit gehabt, denn ab dem 01.01.2007 wird er erneut reduziert und zwar auf:
- 750,- Euro für Ledige und
- 1.500 Euro für Verheiratete
Gegenüber dem seit 2004 geltenden Freibetrag ist das eine erneute Kürzung von 45,30%.
Oftmals wird der Sparerfreibetrag mit dem so genannten Freibetrag für Kapitalerträge, auch Sparer-Pauschalbetrag genannt, verwechselt. Dieser Freibetrag für Kapitalerträge enthält aber neben dem Sparerfreibetrag noch die so genannte Werbungskostenpauschale, welche sich auf folgende Werte beläuft:
- 51 Euro für Ledige und
- 102 Euro für Verheiratete
Zusammen ergeben sich also folgende Freibeträge, bis zu denen ab dem 01.01.2007 Gewinne aus Kapitalanlagen steuerfrei sind:
- 801 Euro für Ledige und
- 1.602 Euro für Verheiratete
Der Sparerfreibetrag kann über einen so genannten Freistellungsauftrag beliebig auf verschiedene Banken, Sparkassen und Investmentgesellschaften aufgeteilt werden. Dabei muss nur darauf geachtet werden, dass die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge den insgesamt möglichen Sparerfreibetrag nicht überschreitet.
Natürlich empfiehlt es sich unter steuerlichen Gesichtspunkten, die Freistellungsaufträge so zu verteilen, dass besonders dort, wo der Anleger hohe Zinseinnahmen erzielt wie etwa einem Tagesgeldkonto, auch der größte Teil des Freibetrages erteilt wird und das Girokonto etwa nur einen sehr geringen Freibetrag zugeteilt bekommt.