Auf Kapitalerträge wird Abgeltungssteuer erhoben, darunter fallen auch Dividenden. Einige DAX-Unternehmen zahlen an ihre Aktionäre Dividenden aus, auf die der Fiskus keinen Zugriff hat.
Wann sind Dividenden von der Steuer befreit?
Nach der jährlichen Hauptversammlung haben einige Aktionäre die Chance auf steuerfreie Dividenden, unter anderem bei der Deutschen Telekom und der Deutschen Post.
Dafür muss das Unternehmen die Dividenden aus dem so genannten steuerlichen Einlagenkonto nach § 27 des Körperschaftssteuergesetzes zahlen. Bei der Dividende handelt es sich somit nicht um eine die Abgeltungssteuer auslösende Gewinnausschüttung. Vielmehr handelt es sich um Kapitalrückzahlungen, beispielsweise Erlöse aus dem Börsengang der Gesellschaft, die mit keinen steuerlichen Folgen bei Anteilseignern verbunden sind. Steuerlich wird in den Zuflüssen eine Reduzierung des Einstandspreises beim Erwerb der Aktion gesehen.
Die Info, von welchem Konto die Dividende kommt, erhalten Anleger von ihrer Bank, vermerkt auf der Abrechnung.
Worauf müssen Anleger achten?
Steuerbefreit sind grundsätzlich nur Anteile, die vor Einführung der Abgeltungssteuer, also vor dem 1. Januar 2009, erworben wurden (Altaktien).
Für Anteilseigner, die nach dem 31.12.2008 investiert haben, wird die Steuerfreiheit der Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagenkonto lediglich gestundet. Zwar wird der steuerliche Einstandskurs um die Höhe der ausgezahlten Dividende reduziert, beim Verkauf der Aktie greift der Fiskus allerdings zu. Aktionäre zahlen Abgeltungssteuer auf den Kursgewinn, der sich bei Veräußerung automatisch erhöht.
Steht nach dem Verkauf ein Verlust, wird dieser durch die Anrechnung der steuerfreien Dividende gemindert. Somit kommt ein um die Dividende reduzierter Verlustbetrag in den Verrechnungstopf, der mit anderen Erträgen verrechnet werden darf.
Für Anleger, die nach 2009 gekauft haben, kann es trotzdem attraktiv sein, vor dem Ausschüttungstermin die jeweilige Aktie zu kaufen und von der steuerfreien Dividende zu profitieren. Werden de Anteile direkt nach der Ausschüttung verkauft, entspricht der Kursabschlag der Höhe der Dividende. Bei einer Veräußerung nach der Ausschüttung ist der Verlust dann meist geringer als die Steuer beim Spekulationsgewinn.
Generell raten Experten bei der Anlageentscheidung, nicht nur auf die steuerfreie Dividende zu achten, sondern darauf, ob die Aktie ins eigene Depot passt.
Sparerpauschbetrag bringt steuerliche Entlastung
Auch Dividenden werden im Rahmen des persönlichen Steuerpauschbetrages steuerfrei vereinnahmt. Dieser beträgt bei Alleinstehenden 801 Euro und verdoppelt sich bei verheirateten Paaren auf 1.602 Euro pro Jahr.
Der erläuterte Steuerstundungseffekt ist vor allem dann von Vorteil, wenn der Steuerpauschbetrag für das Steuerjahr bereits ausgeschöpft ist.